Ladestation am Einfamilienhaus: Warum 11 kW fast immer reichen
Ein Auto fährt hierzulande unter 30 Kilometer am Tag - dafür lädt eine 11-kW-Box zwanzig Minuten. Was Anmeldung, Installation und Betrieb wirklich kosten.

Ein Personenwagen legt in der Schweiz im Durchschnitt weniger als 30 Kilometer pro Tag zurück. Für diese Strecke lädt eine 11-kW-Station rund zwanzig Minuten. Die 22-kW-Box, die im Prospekt doppelt so gut aussieht, schafft es in zehn - und verlangt dafür ein Bewilligungsverfahren, dickere Leitungen und je nach Hausanschluss dessen Verstärkung. Das ist der ganze Unterschied, und er entscheidet über einige tausend Franken.
Die Haushaltssteckdose scheidet aus
Technisch lässt sich ein Elektroauto mit dem mitgelieferten Notladekabel an einer gewöhnlichen Steckdose laden. Der Bund rät davon ab: Steckdosen und ihre Zuleitungen sind nicht auf eine solche Dauerlast ausgelegt, womit das Laden zum Brandrisiko werden kann.
Der Unterschied ist die Dauer. Ein Staubsauger zieht seine Leistung für zwanzig Minuten, ein ladendes Auto für acht Stunden am Stück, Nacht für Nacht. Klemmstellen, die das jahrelang aushalten müssten, sind in älteren Installationen selten dafür gebaut. Für den gelegentlichen Notfall taugt das Kabel, als Dauerlösung nicht.
11 oder 22 Kilowatt
Beide Varianten laden dreiphasig über den in Europa üblichen Typ-2-Stecker, beide liefern in ein bis zwei Stunden Energie für rund 100 Kilometer. Der Unterschied liegt im Strom je Phase: 16 Ampere bei 11 kW, 32 bei 22 kW.
Damit ändert sich die Bürokratie. Bis 11 kW genügt in der Regel die Meldung beim Netzbetreiber, darüber braucht es vorgängig ein technisches Anschlussgesuch und dessen Genehmigung. Dazu kommen die dickere Zuleitung, ein grösserer Leitungsschutz und häufig die Frage, ob der Hausanschluss die zusätzliche Spitzenlast überhaupt trägt - neben Herd, Boiler und einer allfälligen Wärmepumpe.
Der Nutzen dagegen ist gering. Wer sein Auto über Nacht anhängt, hat zwölf Stunden Zeit für eine Ladung, die knapp eine halbe Stunde dauert. 22 Kilowatt lohnen sich dort, wo mehrere Fahrzeuge nacheinander in kurzen Fenstern laden müssen - nicht am Einfamilienhaus.
Was angemeldet werden muss
Die Installation gehört in jedem Fall in die Hände eines kontrollberechtigten Elektroinstallateurs. Er erstellt die Installationsanzeige und, wo nötig, das technische Anschlussgesuch, und er liefert am Ende den Sicherheitsnachweis. Ein Selbsteinbau ist keine Option, weder rechtlich noch versicherungstechnisch.
Eine regionale Besonderheit lohnt die Nachfrage: In der Zentralschweiz verlangen die Werkvorschriften, dass Ladestationen ab einer Anschlussleistung von 3,7 kVA für den Netzbetreiber fernsteuerbar sind, üblicherweise über einen Rundsteuerempfänger. Was die örtlichen Werkvorschriften vorschreiben, weiss der Installateur - fragen Sie danach, bevor Sie das Gerät kaufen.
Was es kostet
Die Station selbst ist der kleinere Posten. Einfache Geräte beginnen bei rund 600 Franken, Modelle mit Lastmanagement, Zähler und Anbindung an eine Solaranlage kosten bis gegen 2.000.
Teurer wird der Weg dorthin. Zwischen Hauptverteilung und Garage liegen Meter, Wände und manchmal Kernbohrungen; ein eigener Stromkreis, Leitungsschutz- und Fehlerstromschutzschalter kommen dazu. Realistisch liegt die Gesamtrechnung für ein Einfamilienhaus bei 2.500 bis 5.000 Franken, je nach Distanz und baulicher Situation. Wer die Garage ohnehin umbaut oder neu baut, legt das Leerrohr für einen Bruchteil davon.
Bei der Lebensdauer lohnt eine Unterscheidung, die der Bund für Ladeanlagen vornimmt: Verkabelung, Zähler und Schutzschalter halten über 20 Jahre, die Ladestation selbst wird mit 8 Jahren gerechnet. Die teure Grundinstallation überlebt also mehrere Geräte - ein Grund, sie beim ersten Mal grosszügig auszulegen.
Lastmanagement statt dickerem Anschluss
Ein Lastmanagement verteilt die verfügbare Leistung des Hausanschlusses dynamisch. Kocht jemand und läuft gleichzeitig die Wärmepumpe, drosselt es die Ladung; nachts gibt es die volle Leistung frei. Der Bund weist darauf hin, dass sich damit in vielen Fällen ein teurer Ausbau des Hausanschlusses vermeiden lässt.
Für ein einzelnes Auto ist es Komfort, kein Muss. Sobald ein zweites Fahrzeug dazukommt oder die Wärmepumpe im selben Winter installiert wird, ist es die günstigere Antwort auf ein Problem, dessen Alternative der Netzbetreiber offeriert.
Laden mit dem eigenen Dach
Hier wird es interessant. Der mittlere Haushaltstarif liegt 2026 bei 27,7 Rappen je Kilowattstunde. Bei einem Verbrauch von rund 18 Kilowattstunden auf 100 Kilometer kostet die Strecke damit knapp 5 Franken.
Wer eine Photovoltaikanlage hat, rechnet anders. Strom, der ins Netz geht, bringt im gesetzlichen Minimum 6 Rappen. Wird dieselbe Kilowattstunde stattdessen ins Auto geladen, entgehen also nur diese 6 Rappen - die 100 Kilometer kosten dann rechnerisch gut einen Franken. Das ist der grösste Hebel überhaupt, und er hat eine Bedingung: Das Auto muss mittags an der Leitung hängen, nicht nachts.
Für Pendler, die tagsüber weg sind, klingt das nach einem Widerspruch. In der Praxis reichen aber die Wochenenden und die Tage im Homeoffice, um einen erheblichen Teil des Jahresbedarfs vom eigenen Dach zu holen - vorausgesetzt, die Station kann den Überschuss erkennen und ihre Leistung danach regeln. Diese Funktion heisst je nach Hersteller anders, gehört aber beim Kauf auf die Liste, wenn eine Anlage vorhanden oder geplant ist.
Was der Kanton dazugibt
Zürich fördert nicht die Wallbox, sondern die Basisinfrastruktur aus Anschluss, Verteilung und Lastmanagement: 500 Franken je Parkplatz bis zum fünfzehnten, danach 300, und pauschal 2.000 Franken für eine bidirektionale Ladestation an einem privaten Parkplatz. Eigentümer von Einfamilienhäusern sind antragsberechtigt.
Eile ist geboten. Das Programm läuft bis Ende 2026 oder bis die 50 Millionen Franken aufgebraucht sind, und im September 2026 waren bereits 96 Prozent der Mittel beansprucht. Einen Rechtsanspruch gibt es ohnehin nicht. Andere Kantone und viele Gemeinden führen eigene Programme mit Beträgen von einigen hundert bis rund 1.500 Franken; welche am eigenen Ort gelten, zeigt die Datenbank energiefranken.ch nach Eingabe der Postleitzahl.
Im Stockwerkeigentum ist es ein Beschluss
Wer keine eigene Garage, sondern einen Platz in der Einstellhalle hat, kann nicht allein entscheiden. Die Leitung führt über gemeinschaftliche Bauteile, und der Strom darf nicht über den Allgemeinstrom laufen. Es braucht also einen Beschluss der Stockwerkeigentümergemeinschaft und je nach Ausgestaltung eine Ergänzung der Nutzungsordnung.
Der Bund empfiehlt in diesem Fall ausdrücklich, statt einzelner Insellösungen von Anfang an eine gemeinsame Grundinstallation mit intelligenter Steuerung zu bauen. Mit 500 bis 1.500 Franken je Parkplatz ist sie vergleichsweise günstig, solange die Halle einmal geöffnet wird - und sie verhindert, dass der dritte Interessent an einem Anschluss scheitert, den die ersten beiden für sich allein ausgelegt haben.