Solaranlage in der Schweiz: Was sie kostet und wann sie sich rechnet
Rund 28.700 Franken für 10 kW, 3.600 zurück vom Bund. Warum die Amortisation zwischen 15 und 22 Jahren liegt - und woran das hängt.

Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde ist 27,7 Rappen wert, eine eingespeiste im gesetzlichen Minimum 6 Rappen. Dieser Faktor von rund viereinhalb entscheidet über die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage - deutlicher als der Anlagenpreis und deutlicher als die Förderung.
Was eine Anlage kostet
Belastbare Zahlen kommen nicht aus Offerten einzelner Anbieter, sondern aus der Kostenerhebung von EnergieSchweiz, die für 2024 rund 3.300 Aufdachanlagen ausgewertet hat. Daraus ergibt sich eine Regressionsformel: Bis 10 kW kosten Anlagen 2.034 Franken je kW plus 6.191 Franken Fixkosten, zwischen 10 und 30 kW sind es 1.177 Franken je kW plus 14.762 Franken.
Für eine typische Anlage von 10 kW auf einem Einfamilienhaus ergeben beide Formeln denselben Wert: rund 26.500 Franken ohne Mehrwertsteuer, mit 8,1 Prozent also etwa 28.700 Franken. Die Fixkosten sind der Grund, warum kleine Anlagen je Kilowatt teuer sind - Gerüst, Anfahrt, Elektroanschluss und Baustellensicherung fallen unabhängig von der Modulzahl an. Die Module selbst machen bei kleinen Anlagen nur etwa 16 Prozent der Kosten aus.
Zu beachten: Die Erhebung bildet das Jahr 2024 ab, und die Preise sind damals um 12 bis 26 Prozent gefallen. Wer heute Offerten vergleicht, hat also eher eine Untergrenze in der Hand als einen Richtwert nach oben.
Die Einmalvergütung: 360 Franken je Kilowatt
Der Bund fördert über die Einmalvergütung, finanziert aus dem Netzzuschlag auf jeder Stromrechnung. Die Ansätze stehen in Anhang 2.1 der Energieförderungsverordnung und hängen von der Bauart ab:
| Anlage bis 30 kW | bis 31.3.2027 | ab 1.4.2027 |
|---|---|---|
| angebaut oder freistehend | 360 Fr./kW | 400 Fr./kW |
| integriert (Indach) | 400 Fr./kW | 440 Fr./kW |
Einen Grundbeitrag gibt es seit April 2024 nicht mehr; wer noch von 200 Franken Sockel liest, liest Veraltetes. Für die 10-kW-Anlage auf dem Dach sind das 3.600 Franken, ausbezahlt nach der Inbetriebnahme auf Gesuch bei der Pronovo.
Die Erhöhung per April 2027 ist keine Aufforderung zum Warten. Sie bringt bei 10 kW 400 Franken mehr - ein Jahr ohne Anlage kostet dagegen über 1.000 Franken an entgangenem Ertrag. Nur wer ohnehin im Frühjahr 2027 fertig wird, sollte auf das Datum der Inbetriebnahme achten: Es entscheidet über den Ansatz, nicht das Datum der Bestellung.
Seit Januar 2026 gilt eine Untergrenze
Bis Ende 2025 legte jedes Elektrizitätswerk selbst fest, was es für eingespeisten Strom zahlt, und die Unterschiede waren gewaltig. Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine gesetzliche Minimalvergütung: Anlagen unter 30 Kilowatt erhalten mindestens 6 Rappen je Kilowattstunde, unabhängig davon, ob Eigenverbrauch stattfindet. Grundlage ist Artikel 12 Absatz 1bis der Energieverordnung.
Darüber hinaus gilt der vierteljährlich publizierte Referenz-Marktpreis, wenn sich Netzbetreiber und Produzent nicht auf etwas anderes einigen. Wie viel diese Untergrenze wert ist, zeigen die Zahlen des Bundesamts für Energie für 2026: Im ersten Quartal lag der Referenz-Marktpreis bei 10,27 Rappen, im zweiten bei 3,90 Rappen - im April sogar bei 2,30 Rappen. In der ertragreichsten Jahreszeit ist Solarstrom am Markt am wenigsten wert, weil alle Anlagen gleichzeitig einspeisen. Ohne Untergrenze wären das die Monate, in denen die Rechnung kippt.
Viele Werke zahlen mehr als das Minimum. Ein Blick in den aktuellen Tarif des eigenen Netzbetreibers lohnt sich, bevor man rechnet.
Die Rechnung für ein Einfamilienhaus
Eine 10-kW-Anlage im Mittelland produziert rund 10.000 Kilowattstunden im Jahr. Was sie einbringt, hängt fast vollständig davon ab, wie viel davon im Haus bleibt:
| Eigenverbrauch | Ersparnis + Einspeisung | Ertrag pro Jahr | Amortisation |
|---|---|---|---|
| 25 Prozent | 693 + 450 Fr. | 1.143 Fr. | 22 Jahre |
| 30 Prozent | 831 + 420 Fr. | 1.251 Fr. | 20 Jahre |
| 50 Prozent | 1.385 + 300 Fr. | 1.685 Fr. | 15 Jahre |
Gerechnet mit 28.700 Franken Investition abzüglich 3.600 Franken Einmalvergütung, also 25.100 Franken netto, dem Schweizer Medianstrompreis von 27,7 Rappen und der Minimalvergütung von 6 Rappen. Ohne Batterie und ohne Wärmepumpe liegt der Eigenverbrauch im Einfamilienhaus typischerweise bei rund 30 Prozent - die ersten beiden Zeilen sind damit der realistische Ausgangspunkt, nicht der pessimistische Fall.
Bei 25 Jahren Lebensdauer bleibt auch im schlechtesten der drei Fälle ein Überschuss. Eine Anlage, die sich in sieben Jahren rechnet, gibt es zu diesen Konditionen aber nicht.
Warum der Eigenverbrauch alles entscheidet
Der Unterschied zwischen der ersten und der dritten Zeile sind sieben Jahre - erreicht ohne einen Franken zusätzlicher Investition in Module. Jede Kilowattstunde, die vom Dach direkt in den eigenen Verbrauch geht, spart den vollen Tarif inklusive Netznutzung und Abgaben. Wird sie eingespeist, bringt sie den Marktpreis.
Praktisch heisst das: Verbrauch in die Mittagsstunden verschieben, wo es geht. Waschmaschine, Geschirrspüler und Boiler über eine Zeitsteuerung, das Elektroauto tagsüber laden statt nachts. Den grössten Hebel hat eine Wärmepumpe, weil sie ganzjährig Strom zieht und sich über die Warmwasserbereitung gut in die Mittagszeit legen lässt. Wer beides plant, sollte die Anlage nicht nach dem heutigen Verbrauch dimensionieren.
Das Bundesamt für Energie geht noch weiter und empfiehlt in seinem Faktenblatt zum Eigenverbrauch, Anlagen “möglichst grosszügig”, in der Regel über die ganze geeignete Dachfläche zu bauen - gerade weil sich der Ertrag mittelfristig für Elektroauto und Wärmepumpe nutzen lässt, auch wenn beides heute noch fehlt. Dieselbe Stelle warnt allerdings davor, die Eigenverbrauchsquote zum Selbstzweck zu machen: Massgeblich ist, wie stark der Netzbezug sinkt und was am Jahresende netto an Stromkosten übrig bleibt.
Seit 2026 kommt eine weitere Möglichkeit dazu: die lokale Elektrizitätsgemeinschaft. Sie erlaubt es, Strom im Quartier über das öffentliche Netz an Nachbarn zu verkaufen, mit einem Rabatt von 40 Prozent auf das Netznutzungsentgelt innerhalb derselben Netzebene.
Lohnt sich ein Speicher?
Rechnerisch noch nicht. Batteriespeicher unter 10 Kilowattstunden kosteten 2024 im Median 847 Franken je Kilowattstunde, grössere ab 20 Kilowattstunden 654 Franken. Ein 10-kWh-Speicher schlägt damit mit rund 8.500 Franken zu Buche, auf die es keine Einmalvergütung gibt.
Er verschiebt bei einem Einfamilienhaus grob 2.000 bis 2.500 Kilowattstunden im Jahr von der Einspeisung in den Eigenverbrauch. Der Gewinn ist die Differenz der beiden Werte, also rund 21,7 Rappen je verschobener Kilowattstunde - macht etwa 490 Franken im Jahr und eine Amortisation von gut 17 Jahren. Das liegt jenseits dessen, was die Garantien üblicherweise abdecken.
Das Bundesamt für Energie kommt zum selben Schluss: Stationäre Batteriespeicher seien “bei den derzeitigen Kosten und Effizienzverlusten in der Regel nicht rentabel”. Wirtschaftlich seien jene Massnahmen, die ohnehin vorhandene Speicher nutzen - der Warmwasserspeicher an der Wärmepumpe, oder die Batterie eines Elektroautos. Lässt sich diese bidirektional laden, erübrigt sich eine Hausbatterie meist ganz, weil die Fahrzeugbatterie ein Vielfaches der nötigen Kapazität mitbringt.
Als Notstromversorgung kann ein Speicher trotzdem seinen Zweck haben. Als Rendite gerechnet hat er ihn bei diesen Preisen nicht.
Indach oder Aufdach?
Aufdachanlagen liegen auf der bestehenden Deckung, Indachanlagen ersetzen sie und übernehmen die Funktion des Wetterschutzes. Der Bund zahlt für die integrierte Bauart 40 Franken je Kilowatt mehr, weil sie teurer ist - bei 10 kW also 400 Franken zusätzlich.
Diese Differenz deckt den Mehrpreis in der Regel nicht. Indach rechnet sich dort, wo die Ziegel ohnehin fällig sind: Dann entfällt die neue Eindeckung unter den Modulen, und die Anlage übernimmt deren Aufgabe gleich mit. Auf einem intakten Dach ist Aufdach die günstigere Wahl.
Bewilligung: meist genügt eine Meldung
Genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen brauchen keine Baubewilligung, sondern sind der Gemeinde nur zu melden (Art. 18a RPG). Als genügend angepasst gilt eine Anlage auf dem Schrägdach, wenn sie die Dachfläche im rechten Winkel um höchstens 20 Zentimeter überragt, von oben gesehen nicht über die Dachfläche hinausragt, reflexionsarm ausgeführt und kompakt angeordnet ist.
Auf dem Flachdach gilt alternativ: höchstens einen Meter über der Oberkante des Dachrands, so weit zurückversetzt, dass sie im Winkel von 45 Grad von unten nicht sichtbar ist, und ebenfalls reflexionsarm. Details und Fristen regeln die Kantone unterschiedlich - der Leitfaden des Kantons Luzern zeigt, wie das in der Praxis aussieht.
Eine echte Baubewilligung braucht es bei Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung. In Kern- und Ortsbildschutzzonen kann kantonales Recht die Bewilligungspflicht ebenfalls vorsehen.
Was in der Rechnung gerne fehlt
Die Anlage muss der Gebäudeversicherung gemeldet werden. Gegen Feuer und Hagel ist sie danach als bauliche Einrichtung gedeckt, gegen Überspannung ohne Blitzschlag, Materialfehler und Marderbisse nicht - dafür braucht es die Zusatzdeckung für haustechnische Anlagen.
Dazu kommen laufende Kosten: Wechselrichter halten selten die vollen 25 Jahre und kosten im Ersatz vierstellig, und der Netzbetreiber darf seit 2026 bis zu 3 Prozent der Jahresproduktion abregeln. Beides ändert die Grössenordnung nicht, gehört aber in eine ehrliche Rechnung.
Für Wohnungen und Mietverhältnisse ohne eigenes Dach bleibt das Balkonkraftwerk - eine andere Grössenordnung, mit eigenen Regeln und ohne Einmalvergütung.