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Ratgeber für Bauherren in der Schweiz

Heizung

Luft-Wasser oder Erdsonde: Was eine Wärmepumpe in der Schweiz kostet

Luft-Wasser ab rund 30.000 Franken, Erdsonde rund 60.000: Warum sich die Bohrung über den Strom kaum amortisiert, und warum das Fördergesuch vor Baubeginn muss.

Aussengerät einer Luft-Wasser-Wärmepumpe an einer Hausfassade

Beim Heizungsersatz läuft die Entscheidung meist auf zwei Bauarten hinaus: die Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aussengerät oder die Erdsonde mit Bohrung. Die zweite kostet fast das Doppelte, arbeitet effizienter - und rechnet sich über die Stromersparnis trotzdem kaum.

Wie eine Wärmepumpe funktioniert

Eine Wärmepumpe erzeugt Wärme nicht, sie verschiebt sie. Sie entzieht der Aussenluft, dem Erdreich oder dem Grundwasser Energie und hebt deren Temperaturniveau mit Strom so weit an, dass sich damit heizen lässt - nach demselben Prinzip wie ein Kühlschrank, nur in umgekehrter Richtung.

Wie gut das gelingt, sagt die Jahresarbeitszahl: Sie setzt die abgegebene Heizenergie ins Verhältnis zum aufgenommenen Strom über ein ganzes Jahr. Luft-Wasser-Anlagen erreichen üblicherweise etwa 3, Sole-Wasser-Anlagen mit Erdsonde etwa 4. Bei einer Jahresarbeitszahl von 4 stammt ein Viertel der Wärme aus dem Stromnetz und drei Viertel aus dem Erdreich. Diese Zahl bestimmt später die Stromrechnung - und sie hängt weniger vom Gerät ab als vom Haus, in dem es steht.

Die drei Bauarten im Vergleich

Luft-Wasser Sole-Wasser (Erdsonde) Wasser-Wasser
Wärmequelle Aussenluft Erdreich Grundwasser
Jahresarbeitszahl rund 3 rund 4 am höchsten
Bohrung nötig nein ja ja
Bewilligung meist Meldung Bohrbewilligung Konzession
Aussengerät ja, mit Lärmfrage nein nein

Luft-Wasser ist die verbreitetste Lösung, weil sie ohne Bohrung auskommt. Sie ist am günstigsten in der Anschaffung, arbeitet aber genau dann am schlechtesten, wenn am meisten Wärme gebraucht wird: Je kälter die Aussenluft, desto grösser die Temperaturdifferenz, die überbrückt werden muss.

Sole-Wasser mit Erdsonde nutzt, dass das Erdreich in einigen Metern Tiefe eine über das Jahr weitgehend gleichbleibende Temperatur hält. Deshalb liegt die Jahresarbeitszahl höher und schwankt kaum. Der Preis dafür ist die Bohrung - technisch aufwendig, bewilligungspflichtig und nicht überall zulässig.

Wasser-Wasser erreicht die besten Werte, setzt aber ein ergiebiges Vorkommen voraus. Da Grundwasser dem Kanton gehört, braucht es eine Konzession - dieselbe Systematik wie beim Brunnenbau.

Anschaffung: 30.000 bis 60.000 Franken

Für ein Einfamilienhaus liegen die Gesamtkosten inklusive Installation bei etwa 30.000 bis 40.000 Franken für eine Luft-Wasser-Anlage; in Beispielrechnungen des Bundes sind es auch 42.000. Rund ein Drittel davon entfällt auf den Einbau, nicht auf das Gerät.

Eine Erdsonden-Anlage kommt auf rund 60.000 Franken, weil Bohrung, Bewilligungen und Entsorgung dazukommen. Allein die Bohrung schlägt bei 150 Metern Sondenlänge mit 15.000 bis 20.000 Franken zu Buche. Dazu kommt die Entsorgung des Bohrschlamms: 2.000 bis 3.000 Franken bei normalem Wassergehalt, bei hohem bis zu 9.000. Wer Offerten vergleicht, prüft, ob diese Position enthalten ist.

Was der Betrieb kostet

Die Betriebskosten lassen sich selbst ausrechnen. Die Formel lautet: Wärmebedarf geteilt durch die Jahresarbeitszahl, mal Strompreis, plus Wartung.

Als Rechenbeispiel ein Einfamilienhaus mit 20.000 Kilowattstunden Wärmebedarf im Jahr. Für den Strompreis gilt der Medianwert der Eidgenössischen Elektrizitätskommission für die Grundversorgung: 27,7 Rappen je Kilowattstunde für 2026, rund vier Prozent weniger als im Vorjahr. Die Wartung ist mit 300 Franken angesetzt.

Strombedarf Betriebskosten pro Jahr
Luft-Wasser, Jahresarbeitszahl 3 6.667 kWh rund 2.150 Franken
Erdsonde, Jahresarbeitszahl 4 5.000 kWh rund 1.690 Franken

Zwei Dinge verschieben diese Zahlen. Die Tarife schwanken zwischen den Netzbetreibern erheblich. Und manche Versorger führen einen eigenen Tarif für Wärmepumpen - ob es ihn gibt und zu welchen Bedingungen, klärt man beim eigenen Netzbetreiber, bevor man rechnet. Stand der Zahlen: September 2026.

Rechnet sich die Erdsonde?

Über die Stromersparnis allein: nein. Die Erdsonde spart im Rechenbeispiel rund 460 Franken im Jahr, kostet in der Anschaffung aber etwa 25.000 Franken mehr. Rein rechnerisch amortisiert sich die Mehrinvestition damit erst nach über fünfzig Jahren. EnergieSchweiz rechnet in seinen Kostenbeispielen mit 20 Jahren Lebensdauer - die Anlage ist also längst ersetzt, bevor sich die Bohrung bezahlt gemacht hat.

Dieselbe Rechnung über die ganze Lebensdauer bestätigt das: Für ein Einfamilienhaus kommt EnergieSchweiz über 20 Jahre auf rund 80.000 Franken Gesamtkosten bei der Luft-Wasser-Anlage und rund 89.000 bei der Erdsonde - Fördergelder bereits abgezogen. Die Erdsonde bleibt unter dem Strich teurer.

Wer sich trotzdem für sie entscheidet, tut das aus anderen Gründen, und die sind gewichtig:

  • Kein Aussengerät, also keine Lärmfrage gegenüber der Nachbarschaft und kein Gerät an der Fassade
  • Stabile Leistung auch bei strenger Kälte, während die Luft-Wasser-Anlage dann am meisten Strom zieht
  • Höhere Fördersätze, die die Differenz verkleinern
  • Kaum Platzbedarf aussen, was bei knappen Grundstücken zählt

Umgekehrt verschiebt sich die Rechnung zugunsten der Erdsonde, wenn der Wärmebedarf deutlich höher liegt oder das Haus hohe Vorlauftemperaturen braucht - dann fällt die Luft-Wasser-Anlage in der Jahresarbeitszahl weiter ab.

Die Vorlauftemperatur: der versteckte Kostenfaktor

Der grösste Hebel für die Effizienz liegt nicht im Gerät, sondern im Haus. Je höher die Temperatur, die das Heizsystem braucht, desto schlechter arbeitet die Wärmepumpe. Die obere Einsatzgrenze liegt je nach Fabrikat bei 55 bis 65 Grad.

Praktisch heisst das: Eine Fussbodenheizung, die mit 30 bis 35 Grad auskommt, ist der ideale Partner. Alte Radiatoren, die auf 60 Grad ausgelegt sind, treiben den Stromverbrauch nach oben. Vor dem Heizungsersatz im Altbau lohnt deshalb die Frage, ob sich die nötige Vorlauftemperatur senken lässt - durch grössere Heizkörper, bessere Dämmung oder neue Fenster. Wer diesen Schritt überspringt, kauft eine Anlage, die dauerhaft unter ihren Möglichkeiten bleibt.

Warmwasser: wo die Effizienz leidet

Die Wärmepumpe macht in der Regel auch das Warmwasser - und hier gilt das Gegenteil von dem, was der Heizung guttut. Legionellen vermehren sich zwischen 25 und 50 Grad; die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, den Speicher auf 60 Grad zu halten. Das liegt an der oberen Einsatzgrenze der Anlage, und die Arbeitszahl fällt dort deutlich unter die Werte aus dem Heizbetrieb.

Für die Planung heisst das: Die Jahresarbeitszahl aus dem Prospekt gilt fürs Heizen. Wer sie auf den Gesamtverbrauch überträgt, unterschätzt die Stromrechnung. Ein getrennter Speicher mit eigener Regelung oder eine Anlage, die für hohe Temperaturen ausgelegt ist, gehören deshalb in die Offerte - nicht als Zusatz danach.

Was bewilligt werden muss

Hier unterscheiden sich die Bauarten deutlich, und hier wird am häufigsten zu spät nachgefragt.

Luft-Wasser: Das Verfahren ist kantonal geregelt. In vielen Regionen gilt innerhalb der Bauzone ein vereinfachtes Vorgehen, bei dem keine Baubewilligung mehr nötig ist, das Vorhaben aber vor Baubeginn der Baubehörde gemeldet werden muss. Ob es beim Melden bleibt, hängt vom Aufstellungsort, der Gerätegrösse und dem Ortsbild ab.

Der Lärmschutznachweis gehört dazu. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe darf nur bewilligt werden, wenn ihre Lärmemissionen vorsorglich begrenzt sind und die Grenzwerte in der Nachbarschaft eingehalten werden - in Wohngebieten 55 Dezibel tagsüber und 45 Dezibel nachts. Den Nachweis füllt der Energieplaner aus, er wird mit dem Gesuch oder der Meldung eingereicht. Der Aufstellort gehört deshalb geplant, bevor die Anlage bestellt ist.

Erdsonde: Zusätzlich braucht es eine kantonale Bohrbewilligung, weil die Bohrung das Grundwasser gefährden kann. Erste Anlaufstelle ist die Gemeinde, die fachliche Prüfung macht der Kanton. Ob am eigenen Standort überhaupt gebohrt werden darf, lässt sich vorab klären: Das Bundesamt für Energie führt unter kann-ich-bohren.ch die kantonalen Zulässigkeitskarten zusammen.

Fördergelder: der Zeitpunkt zählt

Wärmepumpen werden über Das Gebäudeprogramm gefördert, das Bund und Kantone gemeinsam tragen und das auf Artikel 34 des CO2-Gesetzes beruht. Wie hoch der Beitrag ausfällt, legen die Kantone fest; die Spannweite ist beträchtlich, und Gemeinden oder Energieversorger legen mancherorts etwas drauf. Erdsonden werden dabei in der Regel höher gefördert als Luft-Wasser-Anlagen. Mehrere Kantone knüpfen ihre Beiträge zudem an einen GEAK Plus.

Ab 2029 entfallen zudem die Steuerabzüge für Energiesparmassnahmen beim Bund - was das für den Zeitpunkt einer Sanierung bedeutet, steht im Beitrag über die Abschaffung des Eigenmietwerts.

Eine Regel gilt überall: Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden. Wer die Anlage erst bestellt und dann an die Förderung denkt, geht leer aus - unabhängig davon, wie förderwürdig das Projekt gewesen wäre. Konkrete Beträge und Bedingungen erteilt die kantonale Energieberatungsstelle; sie ist auch der richtige Ansprechpartner für die Frage, ob sich ein Gesuch überhaupt lohnt.

Wann der Umstieg von Öl oder Gas lohnt

Eine Wärmepumpe kostet in der Anschaffung deutlich mehr als ein Gasgerät, im Betrieb aber weniger. Die Rechnung geht dort am schnellsten auf, wo eine alte Gasheizung ohnehin ersetzt werden muss und das Haus niedrige Vorlauftemperaturen erlaubt.

Zwei Punkte gehören in dieselbe Überlegung. Wer die Gebäudehülle vor dem Heizungsersatz verbessert, kann die Anlage kleiner dimensionieren und spart doppelt. Und wer eine Solaranlage auf dem Dach hat oder plant, sollte die Warmwasserbereitung in die Mittagsstunden legen - das ist der günstigste Weg, den eigenen Solarstrom zu nutzen. Und wer ohnehin baut, prüft die kontrollierte Lüftung gleich mit - Wärmerückgewinnung und Wärmepumpe ergänzen sich, weil beide von einer dichten Hülle profitieren. Welche Alternativen sonst zur Wahl stehen, zeigt der Beitrag über die richtige Heizungsanlage. Und weil die fertige Anlage gegen Feuer und Hagel zwar über die Gebäudeversicherung läuft, gegen Überspannung und Materialfehler aber nicht, lohnt die Meldung an den Versicherer gleich nach der Inbetriebnahme.