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Fertighaus bauen in der Schweiz- das sollten Sie wissen!

Die Kosten von vorgefertigten Einfamilienhäusern liegen in aller Regel unter denen von Massivbauten. Der Fertigteilbau wurde lange Zeit als Barackenbau mit geringer Lebensdauer abgestempelt, moderne Fertighäuser bieten mittlerweile aber die gleiche Qualität und den gleichen Komfort wie Stein-auf-Stein gebaute Häuser. Bei der Überlegung, welche Vor- und Nachteile ein Fertighaus gegenüber einem in konventioneller Bauweise errichteten Haus besitzt, sind einige Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen.

fertighaus

Ein Fertighaus wird in der Schweiz errichtet.

Der überwiegende Teil der heute errichteten Fertighäuser wird in Holztafelbauweise errichtet, bei der durch Querstreben stabilisierte Holzrahmen mit Dämmung ausgefüllt werden. Außen werden die Rahmen mit Holzplatten beplankt, innen kommen Gipswerkstoffe zum Einsatz. Hinzu kommt eine Fassade aus Mauerwerk oder Holz. Nur wenige Unternehmen bieten Fertighäuser in Massivbauweise, aufgrund der hohen Transportkosten liefern die Hersteller nur in die nähere Umgebung.

Kurze Bauzeit – Der große Vorteil von Fertighäusern

Ein wesentlicher Vorteil von Fertighäusern ist ihre um einiges kürzere Bauzeit: Die Errichtung des Hauses dauert nur wenige Tage, der Innenausbau nimmt wenige Wochen in Anspruch. Da die Elemente in der Fabrik vorgefertigt werden, fällt weniger Feuchtigkeit auf der Baustelle an, so dass das so genannte Trockenwohnen entfällt. Der Bau von Fertighäusern ist auch auf schwierigem Gelände möglich; selbst eine extreme Hanglage bereitet keine Probleme, da für die Errichtung lediglich eine ebene Fläche für die Bodenplatte benötigt wird. Spezielle Holzgrundtragwerke erfordern sogar nur Einzelfundamente für die Holzstützen.

Gute Wärmedämmung bei Fertighäusern

Häuser in Holzfertigbauweise zeichnen sich außerdem durch eine außerordentlich gute Wärmedämmung aus: In der Regel übertreffen sie die Anforderungen der Energieeinsparverordnung in erheblichem Maße.

Ein Generalunternehmer – gleich bleibend gute Qualität

Für Fertigteilhäuser spricht zudem ihre güteüberwachte Fertigung, so dass eine gleich bleibende Qualität garantiert ist. Da die Fertighaus-Hersteller als Generalübernehmer auftreten, bieten sie alle Leistungen aus einer Hand, bei Beanstandungen oder Reklamationen hat man es mit nur einem Ansprechpartner zu tun. Jeder Hersteller nennt auf Anfrage Referenzhäuser, die interessierte Bauherren sich anschauen und besichtigen können. Zahlreiche Fertighaus-Ausstellungen bieten die Möglichkeit, sich einen Überblick über die verschiedenen Haustypen zu verschaffen und das Angebot verschiedener Hersteller miteinander zu vergleichen.

Möglichkeit der individuellen Gestaltung bei einem Fertighaus

Was sich auf der einen Seite als Vorteil von Fertigteilhäusern präsentiert, bringt auf der anderen Seite auch Nachteile: Die günstige Statik eines Fertighauses ermöglich ein offeneres Raumkonzept und somit mehr Möglichkeiten der individuellen Gestaltung. So eignen sich Fertighäuser besser für ein „Offenes Wohnen“ als konventionell gebaute Häuser. Die Großzügigkeit in der Raumgestaltung bringt in der Regel aber Einbußen in der Schalldämmung mit sich. Auch für Holzfertighäuser gilt, dass eine gute Wärmedämmung nicht automatisch eine gute Schalldämmung bedeutet.

vorgefertigte-module-haus

Trotz vorgefertigter Module kann man das Haus individuell gestalten.

Ähnlich ist es bei der inneren Wärmedämmung: selbst, wenn die Häuser nach außen sehr gut isoliert sind, sorgt eine offene Wohnweise dafür, dass das Raumklima in den Räumlichkeiten annähernd gleich ist. Bei der Inneneinrichtung von Fertighäusern kann es zu Problemen mit der Verankerung von Regalen und Hängeschränken in den Wänden kommen: Sowohl bei Beton- als auch bei Holzfertigteilen sind in der Regel Spezialdübel erforderlich.

Kosten für Fertighäuser in der Schweiz

Fertigteilhäuser werden meist zum Festpreis angeboten, doch sollten Bauherren genau hinterfragen, was in diesem Preis enthalten ist und was nicht. Zur besseren Vergleichbarkeit sollte man von den Anbietern genaue Bau- und Leistungsbeschreibungen anfordern, in denen Mengen- und Materialangaben mit den jeweiligen Qualitäten und Preisen enthalten sind.

Auch ist darauf zu achten, ob bestimmte Vorleistungen wie

  • Baugrunduntersuchungen
  • Baustromanschluss
  • Wasseranschluss
  • Schuttcontainer
  • Versicherungen

zu erbringen sind oder ob der Anbieter diese übernimmt. Zu beachten ist außerdem, dass die genannten Preise normalerweise ab Oberkante Keller gelten, so dass die Kosten für einen Keller oder die Grundplatte hinzugerechnet werden müssen.

Auch fallen bei vielen Fertigteilhaus-Herstellern zusätzliche Kosten für Leistungen an, die für die Fertigstellung erforderlich sind, wie

  1. Planungs- und Transportkosten
  2. Kosten für eine Außentreppe
  3. Kosten für einen Schornstein
  4. Kosten für ein Vordach

Ebenso führt eine individuelle Ausstattung meist zu Mehrkosten gegenüber der zum Festpreis angebotenen Hausvariante. Besondere Fliesen, ein größeres Waschbecken, zusätzliche Steckdosen und andere Details schlagen beim Fertighaus schnell mit erheblichen Zusatzkosten zu Buche. Das Gleiche gilt selbstverständlich für besondere Maßnahmen für eine energiesparende und ökologische Bauweise, also Photovoltaikanlagen, Regenwassernutzungsanlagen, Wärmepumpen, Wärmeschutzverglasungen oder Zu- und Abluftanlagen.

Kaufvertrag und Gewährleistung

Auch, wenn es häufig fälschlicherweise angenommen wird, handelt es sich bei einem Fertighaus-Vertrag nicht um einen Kaufvertrag, sondern um einen Werkvertrag. Wenn dem Vertrag die Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B) zugrunde liegt, ist darauf zu achten, dass nicht durch besondere Klauseln bestimmte Teile der VOB ausgeschlossen werden. Denn die VOB ist ein ausgewogenes Regelwerk, das nicht durch zusätzliche Bestimmungen grundlegend verändert werden sollte.

Ob derartige Zusatzvereinbarungen statthaft sind, ist juristisch bislang noch nicht eindeutig geklärt. Eine andere Art der Vertragsgestaltung beruht auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Bei Verträgen nach BGB beträgt die Gewährleistungszeit des Herstellers fünf Jahre, während diese Frist nach VOB nur zwei Jahre beträgt. Weitere Bestimmungen ergeben sich durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens.

Leistungsbeschreibung genau studieren!

Für jeglichen Vertrag bildet die Bau- und Leistungsbeschreibung immer die Grundlage. Leistungen, die darin nicht enthalten ist, muss der Bauunternehmer auch nicht erbringen. Darum sollte man die Baubeschreibung genau im Hinblick darauf untersuchen, welche Bauleistungen darin nicht aufgeführt sind. Bei der Vertragsgestaltung sollte man des Weiteren darauf achten, dass verbindliche Fertigstellungstermine festgelegt werden und dass die Zahlungen nur nach Baufortschritt zu erfolgen haben. Die Festpreisgarantie sollte eine Dauer von möglichst 15, besser noch 18 Monaten aufweisen, keinesfalls jedoch weniger als zwölf Monate.

Im Hinblick auf verborgene Mängel sollte man darauf bestehen, dass im Vertrag eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren vereinbart wird. Vor Vertragsabschluss wird meist eine Bankbürgschaft gefordert, die jedoch mit Kosten verbunden ist. Man sollte versuchen, im entsprechenden Passus anstatt dessen eine Finanzierungsbestätigung einzusetzen, denn diese erhält man kostenlos. Vorsicht ist ebenso bei der Klausel geboten, dass die Abnahme des Hauses auch bei „witterungsbedingtem Fehlen des Außenputzes“ zu erfolgen hat. Diesen Satz sollte man möglichst streichen lassen, da durch das Fehlen des Putzes Schäden an der Bausubstanz entstehen können, der Bauherr durch diesen Passus aber dennoch zur Abnahme verpflichtet ist.

In nur wenigen Monaten fertig!

Die Errichtung eines Fertigteilhauses dauert zwar nur kurze Zeit, doch nimmt die vorherige Planungsphase meist einige Monate in Anspruch. Soviel Zeit muss man für den Schriftverkehr mit Banken und Behörden, Bescheinigungen, Anträge und Genehmigungen mit einplanen. Außerdem müssen die Fertighaushersteller die Ausführung der einzelnen Gewerke koordinieren. Wenn die Baustelle dann erst einmal eingerichtet ist, geht es aber mit dem Bau und Ausbau zügig voran, wenn alles gut läuft.

https://www.blick.ch/news/schweiz/blockierte-fenster-plastik-statt-marmor-garage-nicht-befahrbar-blasers-sind-fertig-wegen-fertighaus-pfusch-id3881781.html
https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/fertighaeuser-erleben-renaissance-dank-neuer-konzepte-a-893671.html
https://www.ktipp.ch/artikel/d/fertighaus-selten-guenstiger-als-ein-architektenhaus/

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